Beratungen:
Zur Stärkung des Bewohnerschutzes, der Transparenz und Teilhabe beraten wir
- Bewohner, deren Angehörige und Betreuer der genannten Einrichtungen über ihre Rechte und Pflichten
- Volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf oder Behinderungen, deren Angehörige und Betreuer oder sonstige Personen, welche ein berechtigtes Interesse an einer Beratung zu den genannten Wohnformen haben über Rechte und Pflichten der Träger, Anbieter sowie Bewohner
- Personen, Träger und Anbieter solcher Wohnformen bei der Planung oder dem Betrieb
Prüfungen:
Wir nehmen Fragen oder Beschwerden zu Rechten und Pflichten nach dem WTPG oder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden und relevanten Rechtsverordnungen entgegen und sorgen für eine sachgerechte Lösung.
Wir prüfen die Mitwirkungsrechte der Bewohner der Einrichtungen und wirken für den Fall, dass Bewohnerbeiräte nicht gebildet werden können, auf die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte durch Fürsprechergremien oder Bewohnerfürsprecher hin.
Bei vollständig selbstverantworteten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder Menschen mit Behinderungen prüfen wir anhand der Konzeption, ob die Vorschriften des WTPG auf dieses Wohnangebot anzuwenden sind.
Wir prüfen jährlich, unangekündigt, die stationären Einrichtungen auf die Einhaltung der Anforderungen des WTPG. Bei Bedarf werden anlassbezogene Prüfungen vorgenommen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden innerhalb von drei Jahren ab Leistungsaufnahme einer jährlichen Regelprüfung unterzogen. Geprüft wird die Einhaltung der Anforderungen des WTPG, nicht jedoch auf die von den Bewohnern selbstverantworteten Bereiche. Danach können anlassbezogene Prüfungen vorgenommen werden.
Im Rahmen der Prüfungen sowohl der stationären Einrichtungen als auch der ambulant betreuten Wohngemeinschaften stellen wir die Einhaltung von Mindestanforderungen an den Betrieb solcher Einrichtungen sicher und wirken damit auf eine Qualitätssicherung bei der Betreuung von Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder Behinderungen hin. Hierzu arbeiten wir mit den Pflegekassen, und weiterer beteiligter Behörden und Stellen eng zusammen. In einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft auf Landkreisebene führen wir den Vorsitz und die Geschäfte.
Über unsere Prüfungen erstellen wir innerhalb von drei Monaten einen Prüfbericht, welcher vom Träger der Einrichtung an gut sichtbarer Stelle in seinen Büro- oder Geschäftsräumen auszuhängen oder auszulegen ist. Die Träger haben zudem künftige Bewohner auf das Recht zur Aushändigung einer Kopie des Berichtes hinzuweisen. Sofern die Träger der Einrichtung zu einer anderen Bewertung der Sachverhalte kommen, sind sie berechtigt, eine Gegendarstellung beizufügen.
Werden bei einer Einrichtung Mängel festgestellt, wirken wir im Rahmen der Beratung auf eine Beseitigung der Mängel hin. Sollten die Mängel nach der Beratung nicht beseitigt werden, können weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.