Gutachterausschuss
Nach dem Baugesetzbuch werden zur Ermittlung von Grundstücks- und sonstigen Werten unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der Gutachterausschuss besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern.
Seit 1. Juli 2022 bilden die Stadt Lahr zusammen mit den Gemeinden Ettenheim, Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau und Seelbach aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen gemeinsamen Gutachterausschuss.
Die gemeinsame Geschäftsstelle befindet sich bei der Stadt Lahr.
Wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Erzeugung der Transparenz des Grundstücksmarkts, in dem durch die Führung der Kaufpreissammlung, die Ableitung von Bodenrichtwerten und die Erstellung von Statistiken wichtige Informationen über Grundstückswerte und Marktzusammenhänge vermittelt werden.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Führung der Kaufpreissammlung
Gesetzliche Grundlage der Tätigkeit des Gutachterausschusses ist §§ 192 ff. Baugesetzbuch.