In den vergangenen Jahren traten auch in Baden-Württemberg vermehrt Überflutungen auf, welche durch lokale Starkregenereignisse verursacht wurden. Auch in Zukunft ist auf Grund der Klimaerwärmung davon auszugehen, dass das Auftreten von extremen Niederschlagsereignissen zunehmen wird. Starkregenereignisse sind räumlich begrenzte Regenereignisse mit einer sehr hohen Niederschlagsmenge und Intensität. Da sie häufig nur von kurzer Dauer und sehr geringer räumlicher Ausdehnung sind, stellen sie ein sehr schwer zu kalkulierendes Risiko dar. Dazu kommt, dass Starkregen eine extrem kurze Vorwarnzeit und damit eine sehr unsichere Warnlage besitzt.
Starkregenereignisse können außerdem, anders als Hochwasserereignisse, abseits und völlig unabhängig von Gewässern auftreten. In Regionen mit starkem Gefälle kann es zu sogenannten Sturzfluten mit extrem hohen Strömungskräften kommen. Diese können große Mengen an Treibgut sowie erodiertem Material mit sich reißen. Dies sammelt sich häufig an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen, was dazu führt, dass der Abfluss des Wassers verhindert wird. Ein dadurch entstehender Rückstau kann zu Überflutungen des umliegenden Geländes führen. Neben Sturzfluten in Hanglagen kann es durch extreme Starkniederschläge jedoch auch zu Überschwemmungen in der Ebene kommen. Dabei können die Bemessungsgrenzen der Kanalnetze überschritten werden, was besonders in Senken zu Überflutungen führen kann.
Ein absoluter Schutz gegen die negativen Auswirkungen, die mit Starkregenereignissen einhergehen, ist nicht möglich. Das Gefährdungsrisiko sowie das Schadenspotenzial können allerdings durch geeignete Vorsorgemaßnahmen verringert werden.
Das Land Baden-Württemberg bietet den Kommunen hierfür ein einheitliches Verfahren mit Informationen und Anleitungen zur Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes. Dabei sollen Gefahren und Risiken analysiert und darauf aufbauend ein kommunales Handlungskonzept erstellt werden. Die Aufstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Es obliegt ihr im Rahmen der kommunalen Planungshoheit dieses zu erstellen. Dessen ungeachtet haben Kommunen eine Vorsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern. In Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Kappel-Grafenhausen dazu entschieden, ein Starkregenrisiko-Konzept zur Analyse der Überflutungsflächen im Gemeindegebiet anzufertigen.
Ein kommunales Starkregenrisikomanagement-Konzept besteht demnach im ersten Schritt aus der Erstellung von Starkregengefahrenkarten, welche die Gefahren durch Überflutung infolge starker Abflussbildung auf der Geländeoberfläche nach Starkregen darstellen. Anhand derer ist eine Risikoanalyse der Überflutungsgefährdung zur Identifizierung von kritischen Objekten und Bereichen durchzuführen. Daraus resultierend soll ein Handlungskonzept erstellt werden, welches Maßnahmen darlegt, die starkregenbedingte Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene verhindern bzw. vermindern sollen.
Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben den Maßnahmen, die Kommunen zum Hochwasserschutz treffen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen (§ 5 Abs. 2 WHG). Nur so können gemeinsam Schäden minimiert beziehungsweise im besten Fall vermieden werden.
Sichern Sie sich finanziell ab.
· Sichern Sie sich finanziell durch eine Elementarversicherung ab. Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung inbegriffen. Achten Sie darauf, ob witterungsbedingte Schäden (beispielsweise Regen) und Schäden durch ausufernde Gewässer (Hochwasser) mitversichert sind.
· Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Ereignis.
Entwickeln Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan.
· Besprechen Sie mit Ihren Familienmitgliedern, wer im Ernstfall welche Aufgaben übernimmt und welche nahegelegenen Flächen bei einer Evakuierung aufgesucht werden können. Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.
· Legen Sie sich eine persönliche Grundausrüstung für den Katastrophenfall zu. Eine Checkliste für den Notfallrucksack finden Sie auf der Internetplattform zum Hochwasserrisikomanagement des Landes, in der Rubrik „Informationsmaterial zum Herunterladen“ – „Kompaktinformation“: https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger-vor-dem-hochwasser
· Wenn Sie Ihren Heizöltank noch nicht gegen Auftrieb gesichert haben, füllen Sie ihn, soweit möglich, mit sauberem Wasser, um das nötige Gegengewicht zu erzeugen.
Wie verhalte ich mich bei Hochwasser?
Der Schutz von Menschen- und Tierleben hat oberste Priorität und Vorrang vor dem Erhalt von Sachwerten.
Auszuschalten sind: • Strom (Sicherung raus), • Haupthähne für Gas, • elektrische Geräte sowie • Heizungen in Räumen, die volllaufen können.
Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte.
Verschließen Sie leck geschlagene Tanks, um das Risiko einer Explosionsgefahr zu vermeiden.
Betreten Sie keine Keller oder Tiefgaragen. Bereits wenige Zentimeter Wasser können Türen blockieren und eine Flucht unmöglich machen.
Bei einem Einsatz ist die Feuerwehr stark ausgelastet. Kontaktieren Sie diese nur in dringenden Notfällen, wenn beispielsweise gefährdete Personen oder Tiere in Sicherheit gebracht werden müssen oder Schadstoffe wie Heizöl austreten oder Gasgeruch auftritt. Ansonsten gilt: Wenden Sie sich an andere Betroffene und organisieren Sie Nachbarschaftshilfe.
Meiden Sie überflutete Straßen und Flächen. Die starke Strömung kann Sie mitreißen und Ihrem Auto droht ein Motorschaden.
Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten gefluteter Räume erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ein vorschnelles Abpumpen kann zu Stabilitätsverlusten und dauerhaften Schäden am Mauerwerk Ihres Hauses führen.
Was mache ich nach dem Hochwasser?
Nach dem Rückgang des Wassers muss so schnell wie möglich der Normalzustand wiederhergestellt werden. Eine zielgerichtete Nachsorge kann das Ausmaß der Schäden begrenzen und Folgeschäden verhindern.
Hierbei sollten Sie folgende Punkte beachten:
Entsorgen Sie verunreinigte Gegenstände, Bauteile und offene Lebensmittel. Sandsäcke sind als Sondermüll zu entsorgen.
Prüfen Sie elektrische Geräte, Heizungen, Tankanlagen und Kamine, bevor Sie sie wieder in Betrieb nehmen.
Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos oder per Video und melden Sie diese umgehend Ihrer Versicherung.
Markieren Sie erreichte Wasserstände im und am Gebäude durch Striche oder Kennzeichnungen.
Trocknen Sie betroffene Bereiche so schnell wie möglich. Unter Umständen sollten Kellerfenster und Türen ausgehängt werden. Falls eine Durchlüftung nicht ausreicht, besorgen Sie spezielle Trocknungsgeräte. Diese können Sie im Fachhandel oder im Baumarkt kaufen beziehungsweise ausleihen.
Schützen Sie Ihr Haus !
Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten: Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen, Gartenmauern und Rückhaltebecken zu bauen beziehungsweise zu erhöhen. Bedenken Sie, dass das Wasser nicht zum Nachteil der Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf (§ 37 Wasserhaushaltsgesetz). Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.
Sorgen Sie vor, um den Wassereintritt zu vermeiden. Bauen Sie Rückstauklappen beziehungsweise Hebeanlagen ein, um den Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude zu unterbinden beziehungsweise um das Abwasser in den Kanal zu befördern. Informieren Sie sich hierzu bei einem zuständigen Fachbetrieb für Sanitär- und Heizungstechnik.
Webseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Aktuelle Messwerte, Daten- und Kartendienste, Hochwasservorhersage für Baden-Württemberg, Meine Umwelt App, Publikationen und Fachinformationen https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/