Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Heimaufsicht und Gewerbe
Beschreibung
Das Sachgebiet Heimaufsicht und Gewerbe gliedert sich in die Bereiche
- Heimaufsicht: Am 31. Mai 2014 ist das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (Heimen) und ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor Beeinträchtigungen der Würde, Privatheit und ihren berechtigten Interessen.
- Gewerbe: Der Fachbereich Gewerbe bearbeitet Angelegenheiten des Gewerbe- und Gaststättenrechts sowie des Prostituiertenschutzgesetzes.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Leistungen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagen
- Heimaufsicht - Betrieb eines Pflegeheimes
- Informations- und Beratungsgespräch, Anmeldebescheinigungen für Prostituierte
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Versammlung anmelden