Heiraten
Sie möchten gerne heiraten?
Um Ihre Hochzeitsplanung zu erleichtern, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Einige Fragen werden Ihnen wahrscheinlich über diese Seite beantwortet. Alle anderen Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Anmelden der Eheschließung
Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk die Partner*innen ihren Wohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit.
Wer sich in Kappel-Grafenhausen das Ja-Wort geben will und hier gemeldet ist, kann sich mit seinem Partner/seiner Partnerin im Standesamt anmelden. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Partnern gemeinsam vorgenommen werden. Kann einer der Brautleute nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen, so kann er den anderen mittels Formular für die Anmeldung zur Eheschließung bevollmächtigen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Trauungen werden auch an Samstagen angeboten.
Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht weiterhin mit der Anmeldung der Eheschließung die Pflicht der Standesbeamt*innen, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige wichtige Unterlagen erforderlich.
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben.
Ist anhand der Anmeldung festgestellt worden, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen, hat die Anmeldung eine Gültigkeit von sechs Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss die Eheschließung stattgefunden haben. "Wunschtermine" sollten frühzeitig beim Standesamt festgelegt werden.
Bei ausländischer Beteiligung gibt es allerdings auch Ausnahmen bezüglich der Geltungsdauer der vorgelegten Urkunden.
Eheschließungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Standesamt möglich.
Trauzeugen
Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist seit dem 01.07.1998 nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeuge/n angegeben werden. Die Trauzeugen müssen mind. 16 Jahre sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Dolmetscher/in
Ist eine Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung selbst ein/e vereidigte/r Dolmetscher/in mitzubringen. Dies gilt auch für die Trauzeugen während der Eheschließung. Der/Die Dolmetscher/in muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Namensführung
Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname des Mannes oder der Frau bzw. des Partners bestimmt werden (§ 1355 Abs. 2 BGB)
Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich.
Treffen die Ehegatten keine Bestimmung zum Ehenamen, so behält jeder Ehegatte den von ihm/ihr zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.
Eine Erklärung zum Ehenamen kann auch nach der Eheschließung nachgeholt werden.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Eine Hinzufügung ist nicht möglich, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht.
Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung kann widerrufen werden. Die Erklärung und der Widerruf sind an keine Frist gebunden.