Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).
Die in den Karten dargestellten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 sind die für das Finanzamt maßgeblichen Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung.
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Kappel-Grafenhausen hat in seiner Sitzung am 26.01.2022 die Bodenrichtwerte auf 01.01.2022 gem. § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 aufgestellt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte können auf dieser Seite eingesehen werden. Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch das Bauamt (Tel. 07822-86328 oder bauamt@kappel-grafenhausen.de) zur Verfügung.
Zudem können Sie die Bodenrichtwerte auch über BORIS-BW abrufen. BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.