Hinweise und Informationen zum Corona-Virus

Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 die Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 beschlossen.
 

Zugleich treten auch die 

Corona-Verordnung Schule,
die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen und
die Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung 

zum 1. März 2023 außer Kraft.

Informationen zu Corona gibt es weiterhin unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona

Was noch bis 7. April gilt

- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.

- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.