Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Gemeindeverwaltung Kappel-Grafenhausen stellt nachfolgend, gemäß § 10 Absatz 3 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, die Erklärung zur Barrierefreiheit auf den Internetseiten zur Verfügung.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen ist bestrebt, ihre Internetseiten und die mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den veröffentlichten Internetauftritt der Gemeinde Kappel-Grafenhausen unter www.kappel-grafenhausen.de.

1. STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Internetseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG nur teilweise vereinbar.

2. NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Geographische Daten und Pläne können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
PDF-Dokumente, wie öffentliche Bekanntmachungen, sowie Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich.
Verlinkungen zu externen Anwendungen und Internetauftritten außerhalb von www.kappel-grafenhausen.de können ebenfalls auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
In den Internetauftritt eingebettete Inhalte (sogenannte iframes) können nicht barrierefrei sein.
Teilweise Auflistungen und Bildbeschreibungen.
Aus Ressourengründen konnte mit der Realisierung der Gebärdensprache bzw. den dazugehörigen Videos noch nicht begonnen werden.
An der Umsetzung zur Leichten Sprache wird derzeit gearbeitet.


Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen auch vorhandene PDF-Formulare, die nicht bisher nicht barrierefrei sind, durch entsprechende Angebote im Landesportal Service-BW, abgelöst werden.

3. ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen ist bestrebt, ihre Internetseiten und die mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den veröffentlichten Internetauftritt der Gemeinde Kappel-Grafenhausen unter www.kappel-grafenhausen.de.

4. RÜCKMELDUNG UND KONTAKTANGABEN

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse gemeinde@kappel-grafenhausen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

5. DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Kappel-Grafenhausen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Kappel-Grafenhausen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.