Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Zuwendung für Landschaftspflege beantragen

Landschaftspflegeförderprogramme

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Pflege von Grundstücken in

  • Naturschutzgebieten
  • Landschaftsschutzgebieten
  • flächenhaften Naturdenkmalen
  • nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Biotopen
  • Natura-2000-Gebieten und für
  • Maßnahmen im Bereich der Biotopgestaltung und des Artenschutzes

können Privatpersonen, Vereine und Verbände eine Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie vom 28. Oktober 2015 bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen.

Verfahrensablauf

Informationen gibt Ihnen die Untere Naturschutzbehörde, die Sie unter der Telefon-Nr. 0781 805-9513 oder unter der E-Mail-Adresse: umwelt@ortenaukreis.de erreichen können.

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag

Rechtsgrundlage

Landschaftspflegerichtlinie -LPR-