Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese kann vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am betreffenden Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.
Für die eigentliche wasserrechtliche Zulassung sind mehrere Verfahren denkbar:
- Planfeststellungsverfahren
Muss u. a. dann durchgeführt werden, wenn für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
- Plangenehmigungsverfahren
Ist keine UVP erforderlich, kann u. U. auch eine Plangenehmigung ausreichend sein.
- Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle einer Planfeststellung/Plangenehmigung entscheidet die Planfeststellungs-/Plangenehmigungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung (§ 19 WHG).