Sie können sich telefonisch, brieflich, per E-Mai, über das Online-Beschwerdeformular auf versicherungsombudsmann.de oder in jeder anderen geeigneten Form beschweren beziehungsweise einen Antrag auf Schlichtung stellen. Ihre Beschwerde/Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Ihre Personalien als Versicherungsnehmerin oder als Versicherungsnehmer
- Name der Versicherung, Versicherungsschein- und Schadennummer, Versicherungsparteien (Sie können Ihre Versicherungsunterlagen auch als Datei hochladen)
- Angabe, was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen möchten (zum Beispiel Zahlung eines bestimmten Betrags, Auflösung des Vertrags)
- kurze Beschreibung des Sachverhalts (wenn sich dieser nicht aus den beigelegten Unterlagen ergibt).
Wenn alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen, prüft die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. Ihren Anspruch und holt in der Regel eine Stellungnahme beim beteiligten Versicherungsunternehmen ein.
Hinweis: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherschlichtungsstelle ermitteln den Sachverhalt von sich aus und bitten Sie gegebenenfalls um Ergänzungen. Sie selbst benötigen keine Fach- oder Rechtskenntnisse. Sie können sich aber beim Verfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle auf eigene Kosten durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Das Beschwerdeverfahren kann zum Beispiel mit einer Entscheidung oder einer Empfehlung des Ombudsmanns enden. Bei einem Beschwerdewert von EUR 10.000,- sind die Entscheidungen bindend, bei einem darüberliegenden Beschwerdewert wird eine unverbindliche Empfehlung ausgesprochen.
Sind Sie als Verbraucherin oder Verbraucher mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden, bleibt Ihnen der Weg zu einem ordentlichen Gericht offen.