Die Erstellung der Gefahrenkarten beruht auf dem Wasserhaushaltsgesetz.
Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren.
Mit dem Hochwasserrisikomanagement führt Baden-Württemberg die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auf Landesebene ein. Damit gehen rechtliche Vorschriften auf europäischer, nationaler und Landesebene Hand in Hand.
Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten nach dem Wassergesetz des Landes (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf.
Für diese Gebiete werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besondere Schutzvorschriften festgesetzt.
In den Gefahrenkarten sind die bei einem HQ100 überfluteten Gebiete dargestellt.