Das Gesundheitsamt ist für die Bekämpfung der Tuberkulose (Tbc) zuständig. Gesetzliche Grundlage für die Tbc-Bekämpfung ist das Infektionsschutzgesetz.
Allgemeine Informationen
Die Tuberkulose ist eine übertragbare Krankheit, die durch Tuberkulosebakterien hervorgerufen wird. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über die Atemwege durch Husten, Niesen, Lachen und Sprechen.
Die größte Gefahr einer Ansteckung besteht bei engem und häufigem Kontakt zu einem an ansteckender Lungentuberkulose Erkrankten.
In den meisten Fällen verhindert die körpereigene Abwehr die Vermehrung und Ausbreitung der Erreger im Organismus. Lediglich 5 bis 10 % der infizierten Menschen erkranken an Tuberkulose, weil die körpereigene Abwehr geschwächt ist. Von der Infektion bis zum Auftreten von Krankheitssymptomen können Monate bis Jahre vergehen.
Symptome
Die Erkrankung beginnt oft schleichend mit uncharakteristischen Beschwerden wie mehrwöchigem Husten, Leistungsabfall, Appetitlosigkeit, Nachtschweiß, leichtes Fieber und Gewichtsverlust. Diese sollten Anlass zu einem Arztbesuch sein.
Bei der Tuberkulose kommt es vorwiegend zu entzündlichen Veränderungen in der Lunge, seltener sind andere Organe betroffen.
Deshalb ist eine Früherkennung mit Blutuntersuchung und Röntgenaufnahme der Lunge so wichtig.
Kontakt zu Erkrankten
Sofern Sie Kontakt zu einem ansteckungsfähigen Tuberkuloseerkrankten gehabt haben, sollten Sie, unbedingt bei Auftreten der genannten Krankheitszeichen, eine gezielte Untersuchung auf Tuberkulose durchführen lassen.
Bei Personen, die engen und häufigen Kontakt zu Tuberkuloseerkrankten hatten, ist daher eine längere Röntgenverlaufsbeobachtung erforderlich, um eine Erkrankung möglichst frühzeitig zu erkennen und umgehend die medikamentöse Behandlung einzuleiten. Neben Röntgenaufnahmen in regelmäßigen Abständen, können auch Tuberkulindiagnostik, bakteriologische und weitergehende Untersuchungen notwendig sein.
Die Tuberkulose ist heutzutage eine gut behandelbare und heilbare Krankheit.