Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf, die Kindertageseinrichtungen oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen besuchen, können Sprachfördermaßnahmen erhalten, die auf die alltagsintegrierte Sprachbildung aufbauen.
Dazu stehen zwei Förderwege zur Verfügung:
- die Intensive Sprachförderung plus (ISF+) in Kleingruppen ab einem Alter von zwei Jahren und sieben Monaten gemäß Orientierungsrahmen zur Durchführung der Intensiven Sprachförderung plus, sowie
- die Sprachförderung nach dem Rahmenplan „Singen-Bewegen-Sprechen im Kindergarten“ der SBS-Bildungskooperation für Kinder ab dem 3. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Rhythmik
Zuwendungsempfänger für die Sprachfördermaßnahme ISF+ in allen drei Kindergartenjahren können sein:
- kommunale und freie Träger im Sinne von § 8 Absatz 1 Satz 1 KiTaG von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen gemäß § 1KiTaG,
- geeignete andere juristische Personen (zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine),
- geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Mütter- und Familienzentren),
- die Stelle nach Nummer 4.4.3.3. Die im zweiten und dritten Spiegelstrich Genannten müssen ihre Eignung durch eine Bestätigung des Kindergartenträgers über eine enge Kooperation mit einem Kindergarten nachweisen
Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ können Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr und Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200 € bezuschusst werden.
Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS kann pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200 € je Kindergartenjahr erhalten werden.