In der modernen Arbeitswelt sind die Beschäftigten einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt. Hierzu gehören u.a. Gefährdungen durch
- Gefahrstoffe
- Lärm
- unzureichend gesicherte Maschinen
- überwachungsbedürftige Anlagen
- unzureichend gesicherte Arbeitsplätze und Baustellen
- Planungsfehler bei Verkehrswegen
Ein umfangreiches Vorschriftenwerk bestehend aus Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln, DIN-Vorschriften und berufsgenossenschaftlichen Regelungen zeigen dem Arbeitgeber seine Pflichten bei der Einrichtung und dem Betrieb einer Arbeitsstätte auf.
Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht berät Betriebe auf Anfrage bereits in der Planungsphase bezüglich erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen, gibt fachtechnische Stellungnahmen zu gewerblichen Baugesuchen ab und überprüft vor Ort unangemeldet die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Ein eigenes Arbeitsgebiet stellt die Baustellenüberwachung dar.