Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Nutzung von Gewässerrandstreifen - Beratung

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter breit.

Die Vorschriften zur Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen sind im Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und im Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) enthalten. (§ 29 WG, § 38 WHG).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ab dem 1. Januar 2019 greift eine neue Regelung im Wassergesetz von Baden-Württemberg. Im Gewässerrandstreifen ist dann in einem Bereich der ersten fünf Metern die Nutzung als Ackerland verboten. Hiervon ausgenommen ist die Anpflanzung von Gehölzen mit Ernteintervallen von mehr als zwei Jahren, sogenannte Kurzumtriebsplantagen (z.B. mit Erlen und Weiden). Auch die Anlage und der umbruchlose Erhalt von mehrjährigen Blühstreifen mit nektar- und pollenspendenden Trachtflächen für Insekten (z.B. mit verschiedenen Kleearten) sind im Gewässerrandstreifen weiterhin erlaubt.

Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind von den Regelungen zum Gewässerrandstreifen ausgenommen. Informationen zur Einstufung der wasserwirtschaftlichen Bedeutung von Gewässern finden Sie im Merkblatt "Einstufung der wasserwirtschaftlicher Gewässerbedeutung".

Verfahrensablauf

Bei geplanten Maßnahmen innerhalb von Gewässerrandstreifen in Ortslagen wenden sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Außerhalb der Ortslagen ist die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis zuständig.

Erforderliche Unterlagen

-

Vertiefende Informationen

Um die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern, hat das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg das zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium abgestimmte Merkblatt „Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg – Anforderungen und praktische Umsetzung für die Landwirtschaft“ herausgegeben. Darin werden die Vorgaben zum Gewässerrandstreifen erläutert und die in Zukunft möglichen Nutzungen aufgezeigt. Es werden auch Fördermöglichkeiten beschrieben und auf den Aufkauf des Gewässerrandstreifens durch die öffentliche Hand eingegangen. Das Merkblatt können Sie im Internet beim Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung (Nr. 36) herunterladen.

Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz -WHG-

Wassergesetz für Baden-Württemberg -WG-