Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Negativbescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

Für die Verlängerung einiger Reisepässe (z.B. kasachisch) verlangen die dortigen Behörden den Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden ist.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Landratsamt Ortenaukreis, Ausländerbehörde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Verfahrensablauf

Bitte schicken Sie das Antragsformular mit den geforderten Unterlagen (Kopien) per Post an die Einbürgerungsbehörde. Bitte nennen Sie uns Ihren Termin beim Konsulat, da die Bescheinigung nicht älter als 30 Tage sein darf. Die Bescheinigung wird zusammen mit dem Gebührenbescheid in Höhe von derzeit 51,00 EUR per Post an Sie versandt.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Reisepasses
  • aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde (keine alte Anmeldebestätigung)
  • Kopie der Geburtsurkunde in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung
  • Kopie der Heiratsurkunde in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung – sofern zutreffend
  • Termin beim Konsulat

Kosten

51,00 €

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

Zuständige Stelle

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenden sich mit Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.

 

Staatsangehörigkeitsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen das Landratsamt

Vertiefende Informationen

Vorab unbedingt Termin mit dem Konsulat vereinbaren.

Rechtsgrundlage

§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Freigabevermerk

-