Für einen längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) in Deutschland benötigen Ausländer ein nationales Visum.
Kein Visum benötigen
- EU-Staatsangehörige und
- Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika.
- Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Absatz 2 AufenthV genannten Tätigkeiten ausüben wollen.
Angehörige dieser Staaten können auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde beantragen.
Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind abhängig davon, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen und zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung, Studium und Ausbildung).
In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums richtet sich nach denselben Vorschriften, die auch für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie vor Ablauf des Visums im Inland beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).