Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden

Wenn Sie ein Gebäude errichten, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.

Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die untere Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt

Untere Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Das Grundstück steht im Eigentum von Ihnen oder Sie sind erbbauberechtigte Person.
  • Sie möchten ein Gebäude errichten, in seiner Grundfläche ändern oder abreißen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der zuständigen Stelle formlos anzeigen. Teilen Sie dabei die Höhe der Baukosten mit.

Sie können die zuständige Stelle schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren. Die Behörde aktualisiert daraufhin das Liegenschaftskataster.

Hinweis: Sie können auf die Anzeige verzichten, wenn Sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen mit der Durchführung der notwendigen Vermessungsaufgaben beauftragen.

Fristen

Anzeige nach Errichtung

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Baukosten des Gebäudes.

Beispiel:

Für ein typisches Wohnhaus betragen die Baukosten zwischen EUR 100.000 und EUR 400.000.

Dafür müssen Sie bezahlen:

  • für die Aufnahme des Gebäudes: EUR 510,00 zuzüglich Umsatzsteuer
  • als Fortführungsgebühr 35 Prozent der Gebühr für die Gebäudeaufnahme: EUR 178,50

Nähere Informationen entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

19.07.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg