Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Sie hat die Aufgabe zu förderlichen Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien beizutragen und Benachteiligungen abzubauen. Ziel ist ein wirksames, inklusives, vielfältiges, vernetztes Unterstützungsangebot für Kinder und Familien im Ortenaukreis zu planen und zu gestalten.
Um den gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfeplanung zu erfüllen, werden kontinuierlich Sozialstrukturdaten (Bevölkerungsentwicklung, Arbeitslosenzahlen, etc.) sowie Fallzahlen erhoben und analysiert sowie Erhebungen zu verschiedenen Themenbereichen (z. B. Kindertagesbetreuung) durchgeführt und ausgewertet.
In den Planungsprozess werden gemäß dem gesetzlichen Auftrag andere Stellen und Einrichtungen sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe einbezogen. Dies erfolgt zum einen durch regelmäßige Austauschtreffen, Arbeitskreise und Gespräche mit den Akteuren der Jugendhilfe. Zum anderen wird die Ausrichtung der Jugendhilfe und deren Angebote seitens der Politik durch den Jugendhilfeausschuss mitbestimmt.
Jugendhilfeplanung hat die Aufgabe, die notwendigen Grundlagen für eine bedarfsgerechte Jugendhilfe zu schaffen:
- Planung und Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendhilfeangeboten im Ortenaukreis in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe
- Beratung und Begleitung von Städten und Gemeinden im Landkreis bei der Planung neuer und bei der Weiterentwicklung bestehender Jugendhilfeangebote
- Feststellung des Bestandes und des Bedarfes unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse Kinder und Jugendlicher
- Maßnahmenplanung zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis
- Berichtswesen für die Jugendhilfe
- Qualitätsentwicklung und Kooperation im Kinderschutz