Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Jugendarbeitsschutz - Ausnahmebewilligung

Personen unter 18 Jahren unterliegen einer besonderen staatlichen Fürsorge, die sich im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) widerspiegelt.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Danach ist die Beschäftigung von Kindern (unter 15-Jährigen) untersagt. Ausnahmen von diesem Verbot können in Einzelfällen unter strengen Vorgaben bewilligt werden. Welche Ausnahmen das Gesetz zulässt und welche einer behördlichen Bewilligung bedürfen, ist im JArbSchG aufgeführt.

Die Beschäftigung Jugendlicher unterliegt hinsichtlich der Arbeitszeiten, gefährlicher Arbeiten sowie auch des Umgangs mit gefährlichen Stoffen zum Teil erheblichen Einschränkungen oder auch Beschäftigungsverboten, die ebenfalls auf der Homepage der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg nachzulesen sind.

Verfahrensablauf

Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht überwacht den Jugendarbeitsschutz in den Betrieben, erteilt Ausnahmebewilligungen und ist Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden. Sie erreichen uns unter: gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de

Erforderliche Unterlagen

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Rechtsgrundlage

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)