Wenden Sie sich an antragsberechtigte Energieberater oder Energieberaterinnen. Diese müssen vor Beginn der Beratung die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Anhand der Bauunterlagen und eines Vor-Ort-Termin erstellt der Energieberater oder die Energieberaterin einen Beratungsbericht. Der Bericht enthält ausführliche technische Hinweise für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Beispielsweise wird erklärt, ob eine
- Verbesserung des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheint,
- Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist oder
- Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt.
Der Beratungsbericht muss aufzeigen, wie das Gebäude durch energetische Sanierung auf ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördertes Effizienzhaus-Niveau gebracht werden kann. Der Bericht muss dabei sowohl die schrittweise als auch die energetische Sanierung in einem Zug darstellen.
Der Energieberater oder die Energieberaterin schätzt auch die Kosten für die Umsetzung solcher Maßnahmen und errechnet die Wirtschaftlichkeit der Investition. Die Beratung muss jedoch unabhängig von Anbietern und deren Produkten erfolgen.
Sie müssen schriftlich mit Angabe des Datums bestätigen, dass
- Sie den Beratungsbericht oder das Gutachten erhalten haben und
- der Energieberater oder die Energieberaterin Ihnen die Ergebnisse erläutert hat.