Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Fahrschulerlaubnis

Ausstellung einer Fahrschulerlaubnis für die Klassen A,BE,CE,DE

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind eine Antragsstellung sowie gegebenenfalls das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über Name und Anschrift der Fahrschule und beantragte Fahrschulerlaubnisklasse
  • amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung des Fahrlehrerscheins
  • Unterlagen über Tätigkeit als Fahrlehrer (mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer)
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über Ihre Ausstattung
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über Lehrgangsteilnahme
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als drei Monate ist
  • Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten

Kosten

106,30 Euro