Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Einsichtnahme in archivierte Bauakte beantragen

Das Baurechtsamt bewahrt in seinem Zuständigkeitsbereich die Bauakten bis zum Abbruch des Gebäudes auf. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf Antrag die Möglichkeit, in diese Akten Einsicht zu nehmen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ein berechtigtes Interesse
  • Falls Sie nicht selbst Eigentümer*in sind: Schriftliche Vollmacht der Eigentümer*in
  • Aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Randspalte) mit genauen Angaben zum Grundstück, zum Gebäude, zu früheren Eigentümer*innen etc.

Verfahrensablauf

  • Ausfüllen des Online-Antrags "Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte".
  • Nach Eingang des Antrags wird das berechtigte Interesse geprüft.
  • Die Einsichtnahme in die beantragte Akte erfolgt durch Bereitstellung einer PDF-Datei des Akteninhalts.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte
  • Bei Bevollmächtigten: Vollmacht der Grundstückseigentümer*in

Kosten

Die Verwaltungsgebühren werden nach Zeitaufwand erhoben, 84 EUR / Stunde, Mindestgebühr 42 EUR. Die Auslagen für die Erstellung der PDF-Datei des Akteninhaltes sind abhängig vom Umfang der Akte. Die Bereitstellung einer durchschnittlichen Akte liegt bei einer Größenordnung von ca. 50 EUR.

Hinweise

Bitte beachten Sie: Die Daten des übermittelten Links sind nach 30 Tagen nicht mehr abrufbar. Sichern Sie daher Ihre Unterlagen bitte ausreichend.

Vertiefende Informationen

  • Eine Akteneinsicht kann nur erfolgen, wenn die Angaben im Antrag vollständig angegeben sind
    und falls erforderlich, unterzeichnete Vollmachten der Eigentümer*in vorliegen.
  • für die Bereitstellung der Akte bzw. der Gebäudestatik als PDF-Datei werden Verwaltungsgebühren nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Ortenaukreis erhoben sowie Auslagen für die Erstellung der PDF-Datei in Rechnung gestellt.
  • Es können nur solche Unterlagen bereitgestellt werden, die unter der oben
    angegebenen Grundstücksbezeichnung bzw. Flurstücksnummer beim Baurechtsamt archiviert
    vorliegen. Es können nur komplette Akten bereitgestellt werden. Die Bereitstellung einzelner Dokumente ist nicht möglich.
  • Die Übermittlung der Daten erfolgt über einen gesicherten Dateitransfer. Die für den Download notwendigen Informationen werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Den Gebührenbescheid sowie die PIN zum Öffnen des Akteninhalts erhalten Sie mit gesonderter E-Mail.

Freigabevermerk

Aktiviert am 26.4.2023