Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern.
Eingliederungshilfe kann vor allem die folgenden Leistungen betreffen:
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
- Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
- Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
- Hilfen für die Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
- Hilfen für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Art:
Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen möglich.
Umfang:
Abhängig von
- Art und Schwere der Behinderung und
- Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Bei der Berechnung der Höhe der Eingliederungshilfe berücksichtigt die zuständige Stelle lediglich das eigene Einkommen. Das Einkommen der Eltern findet hierbei nur Berücksichtigung, sofern Sie mit dem minderjährigen behinderten Menschen in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
Sie können die Eingliederungshilfe auch als Persönliches Budget erhalten. Damit können Sie anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein Budget wählen und Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Üblicherweise erhalten Sie eine Geldleistung, in begründeten Fällen auch Gutscheine.
Hinweis: Das Persönliche Budget soll Ihren individuellen Bedarf decken. Es soll aber die Höhe der Kosten aller individuell festgestellten, ohne das persönliche Budget zu erbringenden Leistungen, nicht übersteigen.
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Sie, solange Aussicht besteht, dass das Ziel der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Je nach Einzelfall kann das unterschiedlich lange sein.