Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Einfuhr eines Fahrzeuges

Einfuhr eines Fahrzeuges aus dem EU oder Nicht-EU Ausland

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Einreichung der vollständigen Unterlagen und erfolgreiche Prüfung des Antrags.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU-Mitbürgern zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) im Original
  • Originalrechnung, bei Gebrauchtfahrzeugen den letzten Kaufvertrag im Original
  • bei EG-getypten Fahrzeugen (innerhalb der EU):
    gültige Bescheinigung nach § 29 StVZO (HU) + techn. Datenblatt
  • bei Staaten außerhalb der EU:
    Vollabnahme gem. § 21 StVZO bei nicht EG-getypten Fahrzeugen,
    sonst § 29 StVZO (HU) + techn. Datenblatt
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU
    (auch bei im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder)
  • bei Neuwagen (jünger als 6 Monate oder weniger als 6.000 km) Umsatzsteuernachweis aus Staaten innerhalb der EU
    (Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern)
  • Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt und soll das Fahrzeug bei einer anderen Zulassungsbehörde zugelassen werden, so ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzuführen, bei der die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wird. Die Vorführung muss ggf. mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen erfolgen. Die Fahrzeug-Ident.-Nr. und der km-Stand ist zu prüfen
  • Grundsätzlich sind die Originalpapiere von der Zulassungsbehörde einzuziehen und 6 Monate aufzubewahren. Die Kennzeichenschilder sind vorzulegen.
  • Kfz.-Steuereinzugsermächtigung

Kosten

ab 40,70 EUR
Wunschkennzeichen 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR bei Reservierung
Kennzeichenschilder