Zur Befreiung des dritten Kindes und weiterer Kinder vom Eigenanteil wird beim Schulsekretariat der ältesten Kinder eine schriftliche Erklärung zur Eigenanteilszahlung benötigt. Besuchen die Kinder, die vom Eigenanteil befreit werden sollen, verschiedene Schulen, benötigt jede Schule eine entsprechende Erklärung.
Die Erklärung ist maximal für ein Schuljahr gültig und muss für jedes Schuljahr neu vorgelegt werden.
Sie müssen die Entrichtung der Eigenanteile für die jüngsten Kinder gegenüber dem Schulsekretariat der älteren Kinder nachweisen. Dazu müssen Sie die gekauften Schülermonatskarten vorlegen.
Für Schüler, die ihre Fahrkarten selbst kaufen und Kostenerstattung über den Schulträger beantragen, müssen mit der Abrechnung eine „Erklärung über die Entrichtung des Eigenanteils bei mehreren Kindern“ und die Originalfahrkarten aller Geschwister eingereicht werden.
Ansprechpartner für Fragen zum Verfahren und zur Kostenerstattung ist der jeweilige Schulträger. Auskünfte erteilen auch die Schulen und das Landratsamt.