Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Denkmalschutz - Denkmaleigenschaft klären

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale erfasst das Landesamt für Denkmalpflege in einer Denkmalliste. Über das Landratsamt kann die Denkmaleigenschaft eines Objektes geklärt werden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zur Klärung der Denkmaleigenschaft benötigen sie ein berechtigtes Interesse, z.B sie sind Eigentümer.

Verfahrensablauf

Nach formloser Antragstellung i.d.R. per Mail klärt die untere Denkmalschutzbehörde ggfs. zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege ob ein Objekt die Eigenschaft eines Kulturdenkmals hat. Dem Antragsteller wird das Ergebnis i.d.R. per Mail mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Klärung der Denkmaleigenschaft eines Objektes benötigt das Landratsamt:

  • Den ausgefüllten Vordruck "Klärung der Denkmaleigenschaft"
  • einen Lageplan
  • Objektfotos
jeweils in 2-facher Ausfertigung

Kosten

Es entstehen keine Kosten

Rechtsgrundlage

§ 1 u. 6 DSchG