Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Anschrifts- und Namensänderung ohne Halterwechsel

Ihre Adresse oder Ihr Name hat sich geändert? Lassen Sie die Änderungen Ihrer Daten als Fahrzeughalter einfach entsprechend eintragen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Teilen Sie die Änderungen der Zulassungsstelle mit. Beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen, die zur Änderung benötigt werden.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung und der Einreichung der Unterlagen erfolgt der Eintrag bzw. die Änderung Ihrer Daten als Fahrzeughalter.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein; bei Namensänderung auch die Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Umzug von einem anderen Landkreis benötigen Sie zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Umzug von einem anderen Landkreis können Sie das bisherige Kennzeichen weiterhin behalten; möchten Sie das Kennzeichen tauschen, sind die Zulassungsbescheinigung Teil II, das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer, sowie die bisherigen amtlichen Kennzeichen vorzulegen
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firmen Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen Vereinsregisterauszug

Kosten

Anschriftsänderungen innerhalb des Ortenaukreises ab 12,00 EUR
Anschriftsänderungen von außerhalb ab 17,60 EUR
evtl. zzgl. Kennzeichen

Rechtsgrundlage

  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)
  • § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen
  • § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerungsgrundlage, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen
  • § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)