Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten

Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.

Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.

Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:

  • in der Werkrealschule, Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule die Klassen 9 und 10,
  • im Gymnasium die Klasse 10.

Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.

Freigabevermerk

19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg