Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Wechsel der Schulart ohne Wechsel der Ebene

Ohne Wechsel der Ebene ist ein Wechsel der Schulart möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler die Ebene an der bisherigen Schulart weiterhin besuchen könnte. Beispiel: Wechsel von der Werkrealschule in das Niveau G der Realschule

Achtung: Für den Wechsel in das Gymnasium ab Klasse 7 kommt als zweite Voraussetzung dazu, dass die Schülerin oder der Schüler eine zweite Fremdsprache besucht hat.

Der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe erfolgt in die Einführungsphase. Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Einführungsphase besucht haben, wechseln in die entsprechende Jahrgangsstufe.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.12.2023 freigegeben.