Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Was wird gewählt

Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.
Die Anzahl der Abgeordnetensitze wurde nach der Entscheidung des Vereinigten Königreiches, die Europäische Union zu verlassen, für die Wahlperiode 2019 bis 2024 von bisher 751 auf 705 Abgeordnetensitze verringert. Auf Deutschland entfallen weiterhin 96 Abgeordnetensitze.
Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre.
Die Mitglieder des Parlaments bilden Fraktionen. Diese sind keine nationalen, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse.

Das Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Danach erhalten die Vertreter und Vertreterinnen aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.

Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 26. Mai 2019 statt. Die nächste Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Freigabevermerk

26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg