Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Das Land Baden-Württemberg und seine Förderbanken (L-Bank, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Mittelständische Beteiligungsgesellschaft) bieten Gründerinnen und Gründern sowie mittelständischen Unternehmen ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen. Bundesweit geförderte Programme ergänzen dieses Förderangebot.

Die Förderprogramme reichen von Darlehensprogrammen über Bürgschaften und Beteiligungen bis zur Bereitstellung von Wagniskapital und Innovationsförderprogrammen.

Zudem gibt es zum Beispiel spezielle Förderangebote für

  • Gründungsvorhaben im ländlichen Raum,
  • Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen,
  • Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder
  • innovative, technologieorientierte Vorhaben.

Zur optimalen Vorbereitung auf die Gründung fördert das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg begleitende Beratungen in der Vorgründungsphase.

In der auf die Gründung folgenden Existenzfestigungsphase können Sie weitere Beratungsprogramme des Bundes in Anspruch nehmen. Nutzen Sie auch die kostenlosen oder kostengünstigen Existenzgründungsberatungen und Qualifizierungsangebote der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern

Hinweis: Bevor Sie für Ihr Vorhaben öffentliche Zuschüsse oder Finanzierungshilfen über Ihre Hausbank beantragen, kann ein Orientierungsgespräch hilfreich sein. Dabei können die Beraterinnen und Berater der Anlaufstellen Ihnen vorab Schwachstellen aufzeigen und wertvolle Hilfestellungen geben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

20.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg