Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Finanzamt

In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, das Finanzamt über eine Adressänderung zu informieren.

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, erfährt das Finanzamt spätestens mit Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse. Wenn Sie jedoch noch einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen des Finanzamts erwarten, ist es sinnvoll, Ihrem Finanzamt schriftlich (Brief) oder über Ihr Elster-Benutzerkonto Ihre neue Adresse mitzuteilen. Bitte geben Sie dabei Ihre Steuernummer an. Dies gilt entsprechend, wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen.

Wird für Sie aus Anlass eines Wohnungswechsels ein anderes Finanzamt zuständig, geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamt ab. Dieses Finanzamt fordert die bisherigen steuerlichen Unterlagen beim früher für Sie zuständigen Finanzamt an.

Freigabevermerk

19.03.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg