Eine medizinische Rehabilitation (Reha) bezeichnet Maßnahmen zur Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit nach einer Krankheit, einer Operation oder einem Unfall. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden grundsätzlich in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt, mit denen der zuständige Versicherungsträger einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Eine Rehabilitation kann Ihnen helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen Ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall Ihre Krankenkasse.
Soll eine Rehabilitation dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erbracht.
Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung als Leistungsträger zuständig.
Die Leistungen können stationär, zunehmend aber auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern circa drei Wochen. Sie können – wenn es medizinisch notwendig erscheint – verkürzt, aber auch verlängert werden.
Zu den häufigsten rehabilitationsbedürftigen Erkrankungen gehören:
- Gelenk und Wirbelsäulenerkrankungen
- Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems
- psychische Erkrankungen
- Krebserkrankungen
Für besondere Formen der Vorsorge beziehungsweise Rehabilitation wie Mutter oder Vater-Kind-Kur oder geriatrische Reha ist die Krankenkasse zuständig.
Wunsch und Wahlrecht
Gern können Sie Ihrem Versicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung et cetera ) Ihre Wünsche zu einer bestimmten Rehabilitationseinrichtung nennen. Ihr Versicherungsträger prüft, ob diesen Wünschen entsprochen werden kann. Dabei wird auch Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation beachtet.
Wichtig ist jedoch immer, dass das Rehabilitationsziel in der von Ihnen gewählten Reha-Einrichtung mit der gleichen Wirkung und in der gleichen Qualität erreicht werden kann, wie in der Einrichtung, die Ihr Versicherungsträger ausgewählt hätte.
Krankenversicherung: Sollte für Ihre Auswahl einer teureren Einrichtung kein ausreichender Grund vorliegen, können Sie diese dennoch auswählen , wenn sie medizinisch geeignet ist und über einen Versorgungsvertrag verfügt. In diesem Fall sind bei der Krankenkasse die Mehrkosten bis zu Hälfte durch Sie selbst zu tragen. Die gesetzliche Zuzahlung ist davon unabhängig gegenüber der Reha-Einrichtung zu leisten.