Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg anmelden.
Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
- die Ausbildung der Kammermitglieder sowie deren berufliche Fortbildung zu fördern,
- die zahnärztliche Weiterbildung in den Fachgebietsbezeichnungen zu regeln,
- die Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder zu überwachen,
- die Belange die Qualitätssicherung wahrzunehmen und die Mitwirkung der Kammermitglieder an der Sicherung der Qualität zu regeln,
- die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern Beschäftigten zu födern und die Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz wahrzunehmen sowie
- Dritte, insbesondere Patientnen, in Angelegenheiten, die sich auf die zahnärztliche Berufsausübung beziehen, zu informieren und zu beraten.
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Kammermitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.