Wenn Sie Personen oder Güter mit einem Fahrzeug (z.B. LKW oder Bus) befördern, in dem ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden.
Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für
- Fahrzeuge, die Güter befördern und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und
- Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen inklusive steuernde Person zugelassen sind.
Das digitale Kontrollgerät speichert folgende Daten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr:
- fahrer- und unternehmensbezogene Daten
- Lenk- und Ruhezeiten
- Pausen
- andere Arbeitszeiten
- gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten
Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.
Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip ausgestattet und ersetzt die Schaublätter (Fahrtenschreiber).
Der Mikrochip speichert Ihre Identitätsdaten und zusätzlich für mindestens 28 Tage
- die Lenk- und Ruhezeiten,
- Pausen,
- andere Arbeitszeiten,
- Wegstecken sowie
- Beginn und Ende eines jeweiligen Arbeitstages.
Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Ausser Ihnen darf die Fahrerkarte keine andere Person benutzen. Jeder Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte haben. Dies kann die Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüfen.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf müssen Sie rechtzeitig eine Folgekarte beantragen.