Was erledige ich wo?

Unter dem Thema „Was erledige ich wo“ finden die Bürger und Bürgerinnen die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung und von anderen Behörden.
Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den dafür zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Hausgeburt dem Standesamt melden

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Zuständige Stelle

das Standesamt des Geburtsortes

Standesamt [Gemeinde Kappel-Grafenhausen]

Persönlicher Kontakt

Herr Eberhard Fischer

Hauptamt und Standesamt

Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (Zusätzliche Terminvereinbarung ist möglich.)
Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus Kappel
Raum 09 (1. OG)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es fand eine Hausgeburt statt und Sie

  • sind die Mutter,
  • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
  • waren als Hebamme, Ärztin oder Arzt bei der Geburt anwesend oder
  • sind eine andere Person und wissen davon.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Die Geburt wird dort beurkundet.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

Fristen

innerhalb einer Woche nach der Geburt

Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.

Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
  • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
  • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
    • Geburtsurkunde der Mutter
  • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
  • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
    • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
    • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
    • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
    • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
  • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
    • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Kosten

Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Mutterschaftsgeld

Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.

Hinweise

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

Freigabevermerk

23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg