Sie können sich über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erstellen lassen.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.
Die Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.
Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein.
Zwei Beispiele, wann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort eine Karteikartenabschrift benötigt:
- Sie wollen Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen
- Ihr Papierführerschein ist verloren gegangen, und Sie benötigen einen Ersatzführerschein.