Lebenslagen

Unter „Lebenslagen“ werden wesentliche Informationen für zentrale Ereignisse im Leben wie z.B. „Geburt“, „Heirat“ oder „Umzug“ usw. zusammengeführt. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie insbesondere „Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass“.
 
Dieser Bereich bündelt detaillierte Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer bestimmten Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Hinweisen sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet dieser Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:

  • Abschluss bestimmter Berufskollegs, gegebenenfalls mit Zusatzprüfung
  • Duale Ausbildung mit ausbildungsbegleitendem Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Zusatzqualifikation wird an zahlreichen Standorten der Berufsschule angeboten.
  • Abschluss bestimmter dreijähriger Berufsfachschulen mit Zusatzprüfung, z. B. Berufsfachschule für Pflege
  • Qualifizierte Schulleistungen im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder wenn Sie ein mindestens einjähriges Praktikum absolviert haben, durch das Sie die Arbeitswelt kennengelernt und Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen erhalten haben
  • Abschluss einer zweijährigen Fachschule, z. B. in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung oder Wirtschaft, teilweise mit Zusatzprüfung
  • Abschluss besonderer Lehrgänge der Bundeswehr
  • Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendgymnasium
    • einjähriges Berufskolleg
    • Kolleg

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife.

Freigabevermerk

24.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg