Schöffinnen und Schöffen gesucht

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis Ende März 2023 bewerben

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt fünf Frauen und Männer, als Vertreterinnen und Vertreter
des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem
Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der aus diesen Vorschlägen in der zweiten Jahreshälfte 2023 die
Haupt- und Ersatzschöffen wählt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens
25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche
Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde
oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme
von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für
die Justiz Tätige, beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete,
sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld
beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen
Richter müssen Beweise würdigen: Sie müssen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie
in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeuginnen- und Zeugenaussagen, Gutachten
oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus
beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg
im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen
sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber
auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdiensts – gesundheitliche Eignung. Juristische
Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren
kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und
den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.
Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff
durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch
in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der oder die Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder
wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung
ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-
Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil
– gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung
oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht
anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten
können, sich aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das
Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf Angeklagte wie andere Prozessbeteiligte eingehen
können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit
abverlangt.

Interessentinnen und Interessenten aus Kappel-Grafenhausen bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen
Strafsachen – also gegen Erwachsene – und für das Amt eines Jugendschöffen bis Freitag, 31. März 2023,
bei der

Gemeindeverwaltung Kappel-Grafenhausen
Hauptamt
Rathausstr. 2
77966 Kappel-Grafenhausen

07822-86328

pascale.trotter@kappel-grafenhausen.de

Weitere Informationen zu den Modalitäten sowie das Bewerbungsformular sind unter www.schoeffenwahl.de
zu finden.